AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kurse und Kletterreisen von Kletterfreude

1.        Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt ist jeder, der die angegebenen Voraussetzungen laut Kursbeschreibung erfüllt. Die Teilnehmer müssen insbesondere die gesundheitlichen, körperlichen und geistigen Fähigkeiten, die diese Sportart erfordert, erfüllen. Die benötigte Ausrüstung, die den aktuellen Sicherheitsstandards entspricht, muss mitgebracht werden. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.

2.        Anmeldung, Anmeldebestätigung

Die Anmeldung erfolgt durch unser Shopsystem. Der Teilnehmer ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm gemachten Angaben selbst verantwortlich.
Der Teilnehmer erhält eine Anmeldebestätigung, durch die der Vertrag für beide Seiten bindend wird.
Wenn der Kurs bereits ausgebucht ist, kann man sich in die Warteliste aufnehmen lassen.

3.        Bezahlung

Innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Anmeldebestätigung ist die Zahlung der kompletten Kursgebühr fällig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Bei kurzfristiger Anmeldung, d.h. 10 Tage oder kürzer vor Kursbeginn, ist die Zahlung sofort fällig. Sollte die Zahlung nicht, nicht fristgemäß oder unvollständig geleistet werden, behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Teilnahme am Kurs auszuschließen und die vollen Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu verlangen, mindestens jedoch eine Bearbeitungsgebühr von 10 € pro Person.

4.        Preis, Leistungen

Die Kursgebühr versteht sich pro Person und umfasst ausschließlich die in der Kursbeschreibung aufgeführten Leistungen. Sofern nicht anders angegeben, sind die Kosten für die Anreise, Unterkunft, den Halleneintritt sowie die Leihgebühr für die Ausrüstung nicht im Kurspreis inbegriffen.

Kann eine einzelne Kurseinheit wegen Ausfall des Kursleiters nicht stattfinden und ist auch kein Ersatzleiter verfügbar, wird ein Ersatztermin vereinbart. Kann der Teilnehmer den Ersatztermin nicht wahrnehmen und teilt er dies dem Veranstalter bis spätestens 5 Tage nach Bekanntgabe des Ersatztermins schriftlich mit, hat er hierfür Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr für die entfallene Kurseinheit.

5.        Rücktritt, Ersatzteilnehmer

Der angemeldete Teilnehmer kann gemäß den nachfolgenden Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss gegenüber dem Veranstalter schriftlich erklärt werden.

Bei Rücktritt durch den Teilnehmer entstehen folgende Stornokosten:

Kletterhallenkurse:
    bei Rücktritt bis 7 Tage vor Kursbeginn: 10 % des Kurspreises
    bei Rücktritt vom 7. bis 1 Tag vor Kursbeginn: 50 % des Kurspreises
    bei Rücktritt am Tag des Kursbeginns, bzw. Nichterscheinen: 100 % des Kurspreises

Kletterreisen:   
    bei Rücktritt bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 10 % des Veranstaltungspreises
    bei Rücktritt ab dem 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des Veranstaltungspreises

Ein notwendiger Rücktritt sollte im eigenen Interesse unverzüglich mitgeteilt werden.
Bei erfolgreicher Nachbesetzung eines frei gewordenen Platzes durch eine andere Person können ggf. die Stornokosten entfallen.

6.        Mindestteilnehmerzahl, Absage der Veranstaltung

Die Mindestteilnehmerzahl liegt, wenn nichts anderes angegeben ist, bei 4 Teilnehmern pro Kurs. Wird diese Teilnehmerzahl nicht erreicht, ist der Veranstalter berechtigt, den Kurs kurzfristig abzusagen, auf einen späteren Zeitpunkt zu verlegen oder mit einem anderen Kurs zusammenzulegen. Den angemeldeten Teilnehmern wird in diesem Fall ein besonderes Kündigungsrecht eingeräumt. Bei Absage  des Kurses  werden bereits gezahlte Kursgebühren vollständig zurückerstattet. Ein Anspruch auf Schadenersatz ist ausgeschlossen.

Kann der Kurs in Fällen Höherer Gewalt, z. B. ungünstigen Witterungsverhältnissen, inneren Unruhen oder Krankheit des Kursleiters nicht durchgeführt bzw. zu Ende gebracht werden, ist der Veranstalter jederzeit berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Dem Teilnehmer entsteht hierdurch ein Anspruch auf vollständige bzw. anteilige Erstattung der bereits entrichteten Kursgebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

7.        Ausschluss

Der Kursleiter ist jederzeit berechtigt, einen Teilnehmer aus Sicherheitsgründen ohne Einhaltung einer Frist von der weiteren Teilnahme am Kurs auszuschließen, um den Teilnehmer selbst und / oder weitere Kursteilnehmer nicht zu gefährden sowie einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

Dies gilt insbesondere, wenn der Teilnehmer

  - erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht.
  - aufgrund seiner körperlichen Leistungsfähigkeit gesundheitlichen Risiken ausgesetzt ist.
  - die in der Kursbeschreibung aufgeführten Voraussetzungen nicht erfüllt.
  - Ausrüstung verwendet, die nicht den aktuellen Sicherheitsstandards entspricht.
  - die Benutzerordnung der Kletterhalle missachtet.
  - den Veranstaltungsverlauf nachhaltig stört.
  - sich wiederholt den Anweisungen des Kursleiters widersetzt und dadurch sich selbst und die anderen Teilnehmer gefährdet.

Im Falle eines Ausschlusses besteht keinerlei Anspruch - weder ganz noch teilweise - auf Erstattung der gezahlten Kursgebühr.

8.        Nichtinanspruchnahme von Leistungen

Bei Nichtantreten zum Kurs (sofern nicht Ziffer 5 gilt), vorzeitiger Abreise, verspäteter Anreise, Erkrankung oder Unfall des Teilnehmers oder Ausschluss durch den Kursleiter nach Kursbeginn hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Erstattung oder Minderung der Kursgebühr.

9.        Haftung, Versicherung

Der Teilnehmer ist sich den mit dem Klettersport verbundenen Risiken bewusst. Der Klettersport birgt ein erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko, das auch durch professionelle Betreuung nicht vollständig ausgeschlossen werden kann. Die Teilnahme an den Kursen erfolgt deshalb auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Teilnehmers. Es wird ein erhöhtes Maß an Eigenverantwortung, Umsichtigkeit sowie eine gute körperliche Verfassung von allen Teilnehmern vorausgesetzt.

Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Kursleiter vor Kursbeginn über etwaige gesundheitliche Probleme in Kenntnis zu setzen.

Der Teilnehmer verzichtet hiermit auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegenüber dem Veranstalter oder dem Kursleiter aufgrund leichter Fahrlässigkeit. Der Veranstalter haftet lediglich für Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit der Kursteilnehmer, sowie bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Kursleiters. Bei Zuwiderhandlung gegen die Anweisungen des Kursleiters ist im Falle eines Unfalles die Haftung ausgeschlossen.

Es wird jedem Teilnehmer empfohlen, zur eigenen Absicherung eine private Haftpflicht- und Unfallversicherung abzuschließen, welche die Risiken des Klettersports abdeckt.

10.     Gewährleistung

Erbringt der Veranstalter Leistungen nicht vertragsgemäß, so kann der Teilnehmer Abhilfe verlangen. Voraussetzung hierfür ist die unverzügliche Meldung eines Leistungsmangels beim Veranstalter. Der Veranstalter ist berechtigt, Abhilfe in der Form zu erbringen, dass er dem Teilnehmer gleichwertigen Ersatz für die nicht vertragsgemäß erbrachte Leistung bietet. Der Veranstalter ist berechtigt, die Forderung auf Abhilfe abzulehnen, wenn diese unverhältnismäßig ist.
Der Teilnehmer ist berechtigt, für die Dauer der nicht vertragsgemäßen Leistungserbringung eine Herabsetzung der Kursgebühr (Minderung) zu verlangen.

Wird die Veranstaltung aufgrund eines Mangels erheblich beeinträchtigt oder für den Teilnehmer nicht mehr zumutbar und leistet der Veranstalter hierfür keine Abhilfe, ist der Teilnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dem Teilnehmer obliegt hierbei der Mängelnachweis. 

11.     Datenschutzhinweis Teilnehmerliste

Vor Veranstaltungsbeginn versenden wir an alle angemeldeten Kursteilnehmer eine Teilnehmerliste. Diese enthält Nachnamen, Vornamen, Telefonnummern und E-Mail-Adressen. Diese Liste dient ausschließlich dem internen Gebrauch, z. B. zur Kommunikation im Rahmen der Kurse und zur Bildung von Fahrgemeinschaften. Jede Verwendung oder Weitergabe der Daten für andere Zwecke ist untersagt!